Als Mieterin oder Mieter dürfen Sie die Küche in der Regel nicht ohne schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft ersetzen. Klären Sie zuerst, wer die neue Küche bezahlt und was beim Auszug mit ihr geschieht. Danach lässt sich der Einbau meist in wenigen Arbeitstagen planen.
Zuerst die Zustimmung der Verwaltung einholen
Eine Küche gehört bei den meisten Mietwohnungen zum Mietobjekt. Wer sie ersetzen will, verändert also die Mietsache. Im Schweizer Mietrecht gelten dafür allgemeine Regeln, die Details stehen aber im Mietvertrag. Wir können hier keine Rechtsberatung geben und empfehlen, vor jeder Planung bei der Verwaltung oder Vermieterschaft nachzufragen.
Bei Besichtigungen sehen wir immer wieder, dass Mieter bereits eine Küche bestellt haben, bevor die Zustimmung vorliegt. Das ist der teuerste Fehler. Holen Sie die Antwort schriftlich ein.
- Wer trägt die Kosten: Vermieterschaft oder Mieter?
- Wer ist beim Auszug für Rückbau oder Übernahme zuständig?
- Gibt es Vorgaben zu Fabrikat, Geräten oder Ausführung?
Was beim Ersetzen alles dazugehört
Eine neue Küche besteht aus mehr als Schränken und Arbeitsplatte. Geräte, Spüle, Armatur, Dampfabzug und der Wandbereich hinter der Arbeitsfläche müssen zusammenpassen. Oft zeigt sich beim Ausbau der alten Küche, dass die Wand dahinter Schäden hat oder die Anschlüsse nicht mehr der gewünschten Anordnung entsprechen.
Wasser, Abwasser und Strom werden bei einem Küchenwechsel angepasst. Elektroarbeiten und Sanitäranschlüsse sollten fachgerecht ausgeführt werden. Das gilt gerade in der Mietwohnung, weil Sie für Schäden haften könnten.
Anschlüsse und Wandbereich prüfen
Bleiben die Anschlüsse am gleichen Ort, ist der Aufwand kleiner. Verschieben Sie Spüle oder Herd, kommen Leitungen und Elektroarbeiten dazu. Das beeinflusst Aufwand und Dauer deutlich.
Der Bereich zwischen Unter- und Oberschränken ist häufig ein Thema. Je nach Zustand braucht es neue Plättli, einen Spritzschutz oder einen Anstrich. Dies sollte vor dem Einbau geklärt sein, weil die Wand nachher schlecht zugänglich ist.
Ablauf und Dauer
Der Ablauf ist meist so: Besichtigung und Aufmass, Offerte, Bestellung, Demontage der alten Küche, Anpassung der Anschlüsse und Wände, Montage der neuen Küche, Anschluss der Geräte, Abschlussarbeiten. Die Lieferzeit der Küche selbst ist oft der längste Teil.
Für Demontage und Montage rechnen wir bei einer normal grossen Küche mit ca. 3 bis 7 Arbeitstagen, je nach Umfang der Anpassungen. Ein verbindlicher Zeitplan folgt nach der Besichtigung.
Kosten: wovon sie abhängen
Einen Preis ohne Besichtigung nennen wir nicht, weil die Spannweite zu gross ist. Ausschlaggebend sind Küchenmodell, Geräte, Arbeitsplattenmaterial, Zustand der Wände und Anschlüsse sowie Entsorgung der alten Küche.
Sie erhalten bei uns eine verbindliche Offerte nach einer kostenlosen Besichtigung vor Ort. Das gibt auch der Verwaltung eine klare Grundlage.
- Küchenmodell und Geräteausstattung
- Material der Arbeitsplatte
- Zusätzliche Sanitär- und Elektroarbeiten
- Wand- und Bodenanpassungen
- Demontage und Entsorgung
Häufige Fragen
Darf ich als Mieter die Küche selber ersetzen?
Nur mit Zustimmung der Vermieterschaft. Prüfen Sie den Mietvertrag und fragen Sie bei der Verwaltung schriftlich nach.
Wer bezahlt die neue Küche?
Das hängt von Vereinbarung und Anlass ab. Bei Defekten durch Alter ist oft die Vermieterschaft zuständig. Klären Sie dies mit der Verwaltung ab.
Was passiert beim Auszug mit der neuen Küche?
Das sollte vorab schriftlich geregelt sein, zum Beispiel Übernahme durch die Vermieterschaft oder Rückbau.
Wie lange dauert der Einbau?
Meist ca. 3 bis 7 Arbeitstage für Demontage und Montage, plus die Lieferzeit der Küche.
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